AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
ACAT International
1. Ausschliessliche Geltung
Für alle Lieferungen und Leistungen der Applied Chemicals International AG(ACAT) gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich (Fax, Email, Brief) durch die ACAT anerkannt wurden.
2. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend. Eingehende Bestellungen werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der ACAT verbindlich.
3. Art und Umfang der Lieferung
Für Art und Umfang der Lieferung sind ausschliesslich die Auftragsbestätigungen der ACAT massgebend.
4. Lieferzeit
Liefertermine gelten als freibleibend. Verspätungen, Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt gelten nicht als Vertragsverletzung. Bei Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Streik, Katastrophen, Krieg oder Terror, strafbare Handlungen Dritter, Arbeiter-, Energie-, oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen oder ähnliche Lieferhindernisse, ist die ACAT berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn Unterlieferanten nicht oder nicht ordnungsgemäss beliefern.
5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über. Falls vom Besteller keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen erteilt wurden, kann (aber muss nicht) die ACAT in dessen Auftrag die Warensendung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
6. Versand und Verpackung
Alle Sendungen reisen auf Kosten des Bestellers. Die ACAT organisiert Versand und Verpackung nach bestem Wissen, haftet aber nicht für billigste Verfrachtung. Der Besteller ist verpflichtet, vorgeschriebene Kennzeichnungen seines Landes und seiner Region der ACAT rechtzeitig mitzuteilen.
7. Mengeneinheiten und Preis
Für die Berechnung der Menge sind allein die beim Abgang ermittelten Mengen, Gewichts- oder Stückzahlen massgebend. Die Preise verstehen sich EURO, ab Werk, unverzollt und ohne Mehrwertsteuern sofern nicht anders von ACAT angegeben.
8. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und durch Überweisung oder durch Scheck ohne Skontoabzug zu bezahlen. Zur Annahme von Wechseln als Zahlung ist die ACAT nicht verpflichtet. Diese können nur aufgrund vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Diskont oder sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die ACAT behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen der ACAT gefährdet erscheinen, insbesondere falls die Warenkreditversicherung der ACAT die Deckung des Geschäfts ganz oder teilweise ablehnt.
9. Abtretung / Aufrechnung
Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der ACAT abzutreten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
10. Zahlungsverzug
Vom Tage der Fälligkeit an sind ohne besondere Benachrichtigung Verzugszinsen in Höhe von 10% per anno über dem Basiszinssatz geschuldet, wobei der am ersten eines jeden Kalenderhalbjahrs publizierte Basiszinssatz für das jeweilige Kalenderhalbjahr gilt. Für jede berechtigte Mahnung sind der ACAT vorbehaltlich höherer Kosten zumindest EUR 40.- zu erstatten.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt im Eigentum der ACAT bis der Besteller den geschuldeten Kaufpreis vollständig bezahlt hat.
12. Prüfung und Abnahme durch den Besteller
Unverzüglich nach Erhalt und vor Gebrauch oder Weiterverarbeitung der Ware hat der Besteller diese zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Die Rügefrist beträgt maximal 10 Tage ab Eingang der Ware. Spätere Rügen sind unbeachtlich (sowohl für Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage).
Bei Mangelhaftigkeit der Ware hat die ACAT das Recht, nach ihrer Wahl die Ware entweder umzutauschen, nachzubessern oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Die ACAT, oder ein von dieser bestimmter Dritter, muss die Möglichkeit der Überprüfung der Beanstandung haben. Fehlmengen werden, wenn möglich nachgeliefert, andernfalls wird eine Gutschrift erteilt.
13. Beratung und Haftungsbeschränkung
Eine Beratung durch die ACAT erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht davon, die Produkte und Verfahren auf ihre Eignung für seine Zwecke selber zu überprüfen.
Bei einer von der ACAT zu vertretenden Verspätung der Lieferung beschränkt sich die Haftung in allen Fällen ausschliesslich auf den Fakturapreis der Lieferung. Insbesondere wird jegliche Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn beim Besteller oder bei Drittpersonen sowie für Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig) wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort / Rechtswahl / Schiedsgericht
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware und für die Zahlung ist der Sitz der ACAT.
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischen Recht, dies unter Ausschluss von Verweisungsnormen und dem UN Kaufrecht.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag, einschliesslich solche über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abän¬derung oder Auflösung und alle damit zusammenhängenden Ansprüche aus Bereicherung oder unerlaubter Handlung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution zu entscheiden. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Basel.
Basel, 31.10.2013
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